Stromkosten sparen mit Bonusstrom 
10% Bonus auf Ihre Stromrechnung
Der neue und unabhängige Stromanbieter "Bonusstrom" garantiert Ihnen 10% Bonus auf den Energieanteil *) Ihrer Stromrechnung.
Dieses Angebot ist Gültig für ganz Deutschland. Grundlage ist der Privatkundentarif Ihres regionalen Netzbetreibers. Dabei ist es egal, wie sich die Strompreise entwickeln, Sie erhalten auf jeden Fall den Bonus von 10%! Sie nutzen dazu weiterhin die vorhandenen Zuleitungen und Stromzähler, die gewohnte Versorgungssicherheit Ihres Netzbetreibers bleibt Ihnen dabei erhalten.
Wie wird die Bonusgutschrift berechnet?
Der Bonus beträgt 10% des Energieanteils Ihrer Rechnung. Der Energieanteil errechnet sich aus Ihrem Stromverbrauch, abzüglich Steuern, Konzessionsabgaben und Durchleitungsgebühren.
Weitere Vorteile von Bonusstrom:
- Der Bonus wird bereits bei den monatlichen Abschlagszahlungen berücksichtigt
- Bonusauszahlungen werden Ihrer Rechnung gutgeschrieben oder erfolgen direkt auf ein Konto Ihrer Wahl
- Bonusstrom hat einen um 50 % höheren Anteil erneuerbarer Energien als der Bundesdurchschnitt
- Bonusstrom ist eine sichere Sache. Ihre Versorgung bleibt in jedem Fall gewährleistet
- Bonusstrom übernimmt die Umstellung für Sie. Ohne Anmeldegebühr oder versteckte Kosten
- Der jeweilige Netzbetreiber garantiert Ihnen weiter erstklassige Wartung und Versorgung
Informieren und Anmelden
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage von Bonusstrom. Sie können sich auf der Seite direkt für Bonusstrom anmelden. Einen einfacheren und bequemeren Weg, Monat für Monat Geld zu sparen, finden Sie wahrscheinlich nicht so schnell. Und jeden Tag, den Sie länger zögern, verschenken Sie Ihre 10% Bonus.
*) Aktuelle Erklärung "Energieanteil":
Bonusstrom ermittelt den Energieanteil auf Basis des Allgemeinen Tarifs (Grundversorgung). Er errechnet sich aus dem Nettoarbeitspreis, abzüglich Netzentgelt, Konzessionsabgabe, KWK-Gesetz und Stromsteuer. Er macht ca 1/3 des Bruttoarbeitspreises aus. Steuern und Konzessionsabgaben sind gesetzlich vorgegeben und die Durchleitungsgebühren für den Transport des Stromes zu Ihrem Zähler sind durch die Bundesnetzagentur festgelegt.
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